Befrage die Kinder, auch wenn das Mehraufwand bedeutet
So erhöhst du die Qualität in deiner Einrichtung
Hallo du Superheld_in! 🦸🏻♀️🦸🏻♂️
Ein ganz herzliches Willkommen an unsere neuen Mitglieder! Wie schön, dass du eine_r von 2240 Superheld_innen bist!
Hier hast du die Möglichkeit nochmal alle Artikel nachzulesen, die ich im Rahmen des Newsletters schon veröffentlicht habt.
Und im Video der Woche gehts um das Führen von Kündigungsgesprächen.

Wir haben hier schon über Mitarbeiter- und Elternbefragungen gesprochen. Fehlen noch die Kinder. 😉
Eine der Superkräfte der Leitungen ist es, den Kindern Partizipation zu ermöglichen und Selbstwirksamkeit zu erfahren.
👀Wir werden uns daher heute anschauen, wo du das rechtlich vorgeschrieben ist.
🗣️ Wir werden außerdem darüber sprechen, wie solche Befragungen aussehen können.
🔒 Am Ende dieses Newsletters findest du wie immer einen Download im Member-Bereich. Darin enthalten ist heute eine Vorlage, mit denen ihr die Beschwerden von Kindern protokollieren könnt.
Dort findest du heute zudem Ideen, wie ihr es den Kindern leichter macht, ihre Meinung zu äußern.
Zudem habe ich dir einige Anhaltspunkte zusammengestellt, an denen ihr auch bei Kleinstkindern Unzufriedenheit erkennen könnt.
An einem Beispiel kannst du gemeinsam mit deinem Team über das Beschwerdemanagement in eurer Einrichtung reflektieren.
Die pädagogischen Superheld_innen werden dir präsentiert von der pädagogischen Leuchtkraft
Sarah blickte auf die Uhr. Schon wieder fast 20 Uhr und der Papierkram war einfach nicht weniger geworden. Frustriert schob sie die Unterlagen zur Seite. Das war nicht der Beruf, von dem sie als junge Erzieherin geträumt hatte.
Wo war nur die Energie und Begeisterung geblieben, mit der sie damals in die Kita gekommen war? Irgendwo zwischen Elterngesprächen, Hygieneverordnungen und der Suche nach neuem Personal war ihre anfängliche Motivation auf der Strecke geblieben.
Doch dann erinnerte sich Sarah an die E-Mail ihrer Freundin Anna. Sie hatte von dem Coaching-Programm "Entfalte deine pädagogische Leuchtkraft" geschwärmt. Innerhalb weniger Wochen hatte sie ihre Leidenschaft wiederentdeckt und fühlte sich wie eine Superheldin des Kita-Alltags.
Sarah zögerte nicht lange. Noch am selben Abend buchte sie eines der letzten 2 Restplätze für das Programm. Und es sollte sich lohnen! Bereits nach der Auftaktveranstaltung war sie Feuer und Flamme.
Gemeinsam mit Gleichgesinnten ging sie ihre Ziele an, hinterfragte limitierende Glaubenssätze und entwickelte eine Vision für ihre Traum-Kita. Sie lernte, ihre Superkräfte zu entfalten, stärkte ihre Resilienz und verbesserte ihre Kommunikation mit Kolleg_innen und Eltern.
Heute, einige Monate später, kommt Sarah jeden Morgen voller Elan in ihre Kita. Sie weiß, dass sie als Leitung einen Unterschied machen kann. Die Begeisterung ist zurück!
Du willst auch wie Sarah sein? Dann sichern dir jetzt einen der letzten Plätze für dieses einzigartige Coaching-Programm! Bis Mittwoch hast du noch die Chance, deine Kita gemeinsam mit Gleichgesinnten nach deinen Visionen zu gestalten.
Und jetzt lass uns in die heutige Thematik eintauchen 🤿
👉🏻 Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Es gibt einige rechtliche Rahmenbedingungen, die es Kitas auferlegen, Kinder partizipativ zu beteiligen und ihre Beschwerden aufzunehmen.
Kinder sollen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen Entscheidungen, die sie persönlich betreffen, beteiligt werden. Dieses prinzipielle Recht ist in Artikel 12 der UN-Kindercharta sowie im § 8 SGB VIII verankert. Zur frühen Demokratiebildung ist Partizipation im pädagogischen Konzept der Kita unverzichtbar. Die Kinder lernen dadurch, ihre Bedürfnisse wahrzunehmen und sich für ihre Interessen einzusetzen.
Eltern tragen die vorrangige Verantwortung für die Erziehung ihres Kindes. Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen und ergänzen die Förderung der Kinder. Das bedeutet, dass Eltern sich auch für ihre Kinder beschweren dürfen.
Die Umsetzung von Beteiligungsverfahren für Kinder setzt somit die Beteiligung von Eltern gemäß § 22a SGB VIII voraus. Demnach sind Kitas verpflichtet, zum Wohl des Kindes mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten und sie am Kita-Geschehen zu beteiligen. Dazu gehört auch, dass Eltern sich stellvertretend für ihre Kinder beschweren können.Mit dem erklärten Ziel, den aktiven Kinderschutz zu verbessern, gibt es seit Anfang 2012 das Bundeskinderschutzgesetz. Demnach erhalten Kitas nur dann eine Betriebserlaubnis, wenn unter anderem gewährleistet ist, dass die Sicherung der Rechte von Kindern durch „in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung [zu finden ist].“ Dies ist in § 45 SGB VIII festgeschrieben.
👉🏻Wie können solche Befragungen aussehen?
Oder: Wie können Beschwerden in der Kita aufgenommen werden?
🔹Wir haben gerade schon gelesen, dass Eltern sich für ihre Kinder beschweren können. Zum einen wäre es also eine Möglichkeit, die Eltern aktiv darauf anzusprechen und sich danach zu erkundigen, ob diese zu Hause etwas zum Kita-Alltag geäußert haben.
🔹Zum anderen können die Befragungen in Morgenkreisen oder Gesprächsrunden durchgeführt werden. Durch Smileys oder Handzeichen können Kinder ihre Wünsche zum einen verbal ausdrücken. Für ältere Kinder können auch schon erste Fragebögen mit verschiedenen Symbolen bearbeitet werden.
🔹Essentiell ist die Beobachtung der Kinder: Auch nonverbale Zeichen (wie z.B. Weinen, das Verschränken von Armen oder Kopf schütteln) können ein Anzeichen für Unzufriedenheit sein. Wenn Fachkräfte dies beobachten, können Sie anschließend die Kommunikation mit dem Kind suchen und nachhaken.
Was gibts Neues in unserer Community?
In unserer Facebook-Gruppe berichteten einige von euch, wie sie Kinderbefragungen durchführen. Doch auch Personaleinsatz, Weiterbildungen oder Organigramme wurden besprochen.
Sei dabei und diskutiere mit!
Ich durfte außerdem einige Türchen in Carmen’s Adventskalender gestalten. Dort erwarten dich schöne Impulse, Rabatte und Denkanstöße. Hol dir dein Exemplar zum Early-Bird Preis von 14,99€.
„Unsere wahre Aufgabe ist es, glücklich zu sein.“
Dalai Lama
Hier endet die kostenlose Version. Wenn du noch mehr Inputs haben möchtest, dann upgrade gleich dein Abonnement und hole dir folgende Inhalte:
🔒9 Möglichkeiten, den Kindern Beschwerdemöglichkeiten einzuräumen
🔑 Befragungen
🔑 Skalierungen
🔑 Beschwerdehelfer_innen
🔑 Beschwerdetrommel
🔑 und noch viele mehr 😉
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📃 Daran erkennt ihr Beschwerden bei Kindern, die ihre Wünsche verbal noch nicht zum Ausdruck bringen können
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💭 Reflektiere mit deinem Team anhand dieses praxisnahen Beispiels
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📩 Downloadbereich: Hole dir die Protokollvorlage für Kinderbeschwerden
Ich sehe dich also auf der anderen Seite! Wer weiß, vielleicht gibt’s da ja auch Kekse? 😉
Wenn du schon genügend Input hattest, dann lesen wir uns nächsten Montag wieder!
Deine Sally